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[Wertungsspiele] [Kategorie] [Bewertung] [Jahre] [ABC] |
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Die Bewertung richtet sich ausschließlich nach den Vorträgen von je einem Pflicht- und einem Selbstwahlstück, die der Kategorie der Orchester entsprechen. Der Veranstalter (BVBW) kann in den Kategorien 4 und 5 statt des Pflichtstückes wahlweise einen Stundenchor anbieten. Die Entscheidung trifft das im jeweiligen Musikbund/Musikverband zuständige Gremium. Die Mindestspieldauer der gewählten Literatur muss 3 Minuten betragen. Im Bedarfsfall ist ein weiteres Selbstwahlstück vorzutragen; die Bewertung aller Selbstwahlstücke erfolgt dennoch gemeinsam. Die Mindestspieldauer der gewählten Literatur muss 3 Minuten betragen. Im Bedarfsfall ist ein weiteres Selbstwahlstück vorzutragen. Die Bewertung der musikalischen Leistung wird nach folgenden 10 Kriterien vorgenommen: Die Juroren vergeben pro Kriterium max. 10 Punkte: Die maximale Punktzahl beträgt 100 Punkte. Den Punkten werden folgende Prädikate zugeordnet: Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.
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